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2

02.03.2010, 11:16

Endlich wieder unbeobachtet in den Iran telefonieren! :D

3

02.03.2010, 11:38

Heisst das nicht auch das IP Adressen nicht mehr gespeichert werden dürfen und die ganzen Abmahnaffen nu ohne Adressen da stehen ?

4

02.03.2010, 11:41

Theoretisch ja!

5

02.03.2010, 11:52

Hmmmmmm....

Zitat

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche - und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage.

Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein. Sie könnten somit auf relativ einfachem Wege herausfinden, welcher Nutzer sich vermutlich hinter einem bestimmten Internetanschluss verbirgt. Solche Einkünfte dürften jedoch "nicht ins Blaue hinein eingeholt" werden: "Die Aufhebung der Anonymität im Internet bedarf zumindest einer Rechtsgutbeeinträchtigung, der von der Rechtsordnung auch sonst ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird." Darunter könnten jedoch auch Ordnungswidrigkeiten fallen, allerdings nur "im Einzelfall besonders gewichtige", die der Gesetzgeber "ausdrücklich benennen muss". Hier bietet sich für die Piratenjäger der Unterhaltungsindustrie womöglich ein Hintertürchen. Es ist davon auszugehen, dass die Lobbyisten bereits jetzt daran arbeiten, entsprechende Listen ihren Wünschen gemäß zu beeinflussen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit…,681122,00.html

Yen Si

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6

02.03.2010, 13:16

Zitat

Original von Randy Hicky
Hmmmmmm....

Zitat

....Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein.


Mal etwas in die nahe Zukunft gesponnen: in Verbindung mit einem personalisierten Internetzugang (zB mit unserem schicken neuen Perso) eröffnen sich doch ganz neue Möglicheiten.

7

02.03.2010, 13:54

Ein Schritt in die richtige Richtung!

8

02.03.2010, 14:49

Und wie sieht es mit schon erhoben Daten aus ?

Darf ich dem Hernn Waldorf einen schönen Kackhaufen als Paket in seine Kanzlei schicken oder sollte ich damit noch warten ?


Und wie kamen Kanzleien überhaupt an die Daten heran. Im Artikel steht ja daß das nur die Staatsanwaltschaft und Behörden dürfen. Klärt mich einer auf ?




Zitat

Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.


Ne is klar, geht garnicht... sind die dum ?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GWC_Vegeta« (02.03.2010, 15:18)


9

02.03.2010, 14:54

DIe müssen gelöscht werden, da es keine gesetzliche Grundlage gibt.

Speichern dürfen sie erst nach Erlaß eines Gesetzes nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Yen Si

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10

02.03.2010, 16:10

Zitat

Original von GWC_Vegeta
Und wie kamen Kanzleien überhaupt an die Daten heran. Im Artikel steht ja daß das nur die Staatsanwaltschaft und Behörden dürfen. Klärt mich einer auf ?


Über die Staatsanwaltschaft.
Abmahnanwalt stellt Strafanzeige mit ner IP -> Staatsanwaltschaft besorgt im Zuge des Verfahrens die Adresse beim Provider, gibt sie an den Abmahnanwalt weiter und stellt das Verfahren mangels Interesses o.ä. ein -> Abmahnanwalt mahnt dich ab...

Man möge mich verbessern falls ich allzu falsch liege..

11

02.03.2010, 18:15

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan…,681308,00.html

Zitat

Leutheusser-Schnarrenberger gehörte selbst zu den Klägern

Eine davon war Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Zwar hat sie ihre Klage seit der Ernennung zur Ministerin nicht weiter verfolgt. Aber auch als Regierungsmitglied macht die Liberale nun deutlich, dass sich an ihrer grundsätzlichen Position nichts geändert hat.

Und sie glaubt sich dabei auf dem Boden des Koalitionsvertrags. "Der Datenschutz ist jetzt das Koalitionskind", sagt die Ministerin fröhlich. Dass die Vereinbarung zwischen FDP und Union auch an dieser Stelle wenig wert ist, wird Leutheusser-Schnarrenberger wahrscheinlich in den kommenden Wochen und Monaten lernen müssen.

:D

12

02.03.2010, 18:46

Obwohl ich das Urteil begrüße, einen Haken hat das Ganze meines Erachtens: Ohne Vorratsdaten sind Verbrechen, die nur im Netz begangen werden, praktisch gar nicht aufzuklären. Als Opfer fände ich das nicht so doll.

Letztlich sagt Karlsruhe auch bloss, dass der Gesetzgeber nachlegen muss in Punkto Datensicherheit und Regelung des Zugriffs darauf. Das Urteil bedeutet nicht, dass Vorratsspeicherung von Daten "unschuldiger" Bürger perse verfassungswidrig ist, nur die Art und Weise, wie es vom Gesetzgeber umgesetzt wurde.

Yen Si

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14

02.03.2010, 19:17

Zitat

Original von disaster
Ohne Vorratsdaten sind Verbrechen, die nur im Netz begangen werden, praktisch gar nicht aufzuklären. Als Opfer fände ich das nicht so doll.
.


Hilf mir bitte, an was für Verbrechen denkst du dabei?

Ich habe ja den Sinn der VDS nie so recht nachvollziehen können wüßte aber doch schon gerne was und wieviele Verbrechen damit aufgeklärt wurden....

15

02.03.2010, 19:54

Was war das denn für ein Effect?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Randy Hicky« (02.03.2010, 20:24)


16

02.03.2010, 20:14

Elender Penner !

17

02.03.2010, 20:23

kann man dude wieder bannen?

18

03.03.2010, 12:42

Sorry Jungs aber es war bestimmt Schokopudding.
Jetzt gibt es den Link nicht mehr, muss wohl ne fiese Umleitung gewesen sein. ?(

19

04.03.2010, 12:47

ichts zur Vorratsdatenspeicherung aber hier ist die öffentliche Anhörung zur Petition gegen das Stoppschild.
Ich Poste es weil es total lustig ist was nach der Anhörung für dämliche und dumme fragen der einzelnen Fraktionen kommen. Die sind alle so Stroh dumm irre !

http://webtv.bundestag.de/iptv/player/ma…&content=506559

20

04.03.2010, 16:56

aber die Frau ist ja mal gut unfähig, kann sich keine 2 Minuten ne Frage merken (oder halt wenigstens nen Stichpunkt aufschreiben...)

Yen Si

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21

04.03.2010, 19:11

hindert dich keiner sowas besser zu machen.

22

04.03.2010, 20:06

Was fürn Spack der Kauder .. der müsste doch am besten wissen ob er Argumente gehört hat die er schon kannte als er dem Gesetz zugestimmt hat oder nich.